08.03.2022

Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Km 21,679 WJ im Bahnhof Schlössel (Aktueller Stand März 2022)

Am 13. Dezember 2021 hat die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz als zuständige Plangenehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über das Jöhstädter Schwarzwasser bei Streckenkilometer 21,679 erlassen. Damit besteht nun Baurecht für das Vorhaben, an dem bereits seit 2016 gearbeitet wurde.

Anfänglich startete der Planungsprozess mit einer Voruntersuchung und Variantenbetrachtung zur auszuführenden Bauform, in deren Folge sich Vorstand sowie Bau- und Betriebsleitung für die Ausführung als Trogbauwerk entschieden. Damit wurde der bestmögliche Kompromiss zwischen anspruchsvoller Bausituation und technisch attraktiver Ausführung der Brücke für die Museumsbahn getroffen.

Zunächst als Plangenehmigungsverfahren begonnen, wurde das Verfahren 2018 durch die Landesdirektion in ein Planfeststellungsverfahren gewandelt, wozu weitere Planungen und eine erweiterte Betrachtung umweltrechtlicher und wassertechnischer Belange gehörte. Allein für die notwendige Gewässersimulation bei Hoch- und Niedrigwasser mit den Strömungsverhältnissen im Brückenbereich waren Mehrkosten für den Verein von rund 10.000 Euro aufgelaufen.
Ärgerlich ist dabei vor allem, dass die Ergebnisse dieser Simulationsbetrachtung letztendlich gar nicht benötigt worden.

Das schon bisher die Planung bearbeitende Ingenieurbüro DITTMANN+Ingenieure aus Dresden wurde im Januar mit der Weiterführung der Planung und der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen sowie der Ausführungsplanung beauftragt.
Sobald die beantragten Fördermittel für das Bauvorhaben bestätigt werden, soll zeitnah die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen, was entsprechend den Ausschreibungs- und Vergaberegeln erfolgen muss.
Für den Bau ist aufgrund der notwendigen Mittelbereitstellung sowohl seitens des Fördermittelgebers (Haushalt des Freistaat Sachsen) als auch des Haushalts der IG Preßnitztalbahn e.V. eine Aufteilung in Bauabschnitte über mehrere Jahre vorgesehen. Bedingt durch Festlegungen in der Baugenehmigung kann der Brückeneinbau voraussichtlich nur im Sommerhalbjahr ausgeführt werden, was dann eine mehrmonatige Unterbrechung des Fahrbetriebes bedeuten wird.

Ausschnitt aus dem Bauwerksplan für die Brücke aus den Genehmigungsplanungsunterlagen.
Ausschnitt aus dem Bauwerksplan für die Brücke aus den Genehmigungsplanungsunterlagen. | 28.02.2018 | Foto: Sammlung IG Preßnitztalbahn e.V.

Veröffentlichungshinweis: Dieser Artikel wurde in der gedruckten „PK-Spezial“-Ausgabe 29. (März 2022) zur Information für die Vereinsmitglieder erstveröffentlicht und am 20. November 2022 auf www.pressnitztalbahn.de publiziert.
Der hier verwendete Ausschnitt aus der Genehmigungsplanung ist nicht zur Weiterverbreitung in anderen Veröffentlichungen freigegeben. Weiterführende Informationen und Freigaben erteilt ausschließlich der Vorstand der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e.V.

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